Passt mein Projekt zur EWE Stiftung?

Ist die EWE Stiftung die richtige Ansprechpartnerin auf der Suche nach Fördermöglichkeiten für unser Projekt? Bei der Beantwortung dieser Frage kann ein Blick auf die Ausschlusskriterien helfen, die nun in den Förderrichtlinien aufgeführt sind.

Unter den bei der EWE Stiftung eingehenden Förderanträgen befinden sich zahlreiche förderungswürdige Projekte, die den Zwecken und Zielen der EWE Stiftung entsprechen. Obwohl viele Antragstellende im Vorfeld der Gremiensitzungen auch auf die Beratungsangebote der Geschäftsstelle zurückgreifen, gehen regelmäßig Anträge ein, die zwar formal den satzungsgemäßen Zwecken der EWE Stiftung genügen, aber inhaltlich kaum oder gar keine Chance auf eine Förderung haben.

Um den Fördersuchenden bereits vor der Antragstellung eine Orientierungshilfe zu geben, dadurch ihre Planungssicherheit zu erhöhen und nicht zuletzt, um den Arbeitsaufwand bei allen Beteiligten zu reduzieren, haben sich die Stiftungsgremien in ihrer letzten gemeinsamen Sitzung auf die Formulierung von Ausschlusskriterien verständigt, die nun auch in den Förderrichtlinien verankert sind.  

Was die EWE Stiftung nicht fördert:

  • Erwerb und Bau von Immobilien sowie Anschaffung von Inventar und Mobiliar ohne erkennbaren pädagogischen Nutzen
  • Restaurierungen und Sanierungen, außer von historisch bedeutsamen Baudenkmälern
  • Religiöse und politische Gruppierungen
  • Caritative Zwecke
  • Schüleraustausch und Klassenfahrten
  • Ausstellungskataloge und Druckkosten (da es sich in der Regel um ein Gesamtpaket handelt, sind diese Positionen aus der Kostenkalkulation herauszurechnen)
  • Orgelrestaurierungen und Kirchensanierungen
  • Finanzierung von Maßnahmen der Energieversorgung, Elektromobilität, IT oder sonstiger Produkte und Dienstleistungen, die dem Kerngeschäft der EWE AG oder einer der Konzerngesellschaften entsprechen.