Förderkriterien

für die Gewährung von Mitteln der EWE Stiftung

§ 1 Förderrichtlinien

Die EWE Stiftung fördert auf Antrag einzelne Projekte durch finanzielle Zuwendung. Folgende Förderungsgrundsätze müssen erfüllt sein:

(1) Gefördert werden können Projekte in den Regionen Ems-Weser-Elbe, Brandenburg und Rügen, die im Fördergebiet der EWE Stiftung beheimatet sind. Dieses entspricht dem Versorgungsgebiet der EWE AG.

(2) die Projekte müssen der Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung oder Kunst und Kultur dienen. Der Antragsteller muss grundsätzlich für mindestens einen der genannten Förderzwecke der EWE Stiftung steuerbefreit sein; Körperschaften, die nicht zu den inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder inländischen öffentlichen Dienststellen zählen, haben diese Berechtigung durch gültigen Freistellungsbescheid vom zuständigen Finanzamt nachzuweisen;

(3) Privatpersonen können entsprechend § 1 Ziffer 2 nicht gefördert werden;

(4) Von der EWE Stiftung nicht gefördert werden darüber hinaus:

  • Erwerb und Bau von Immobilien sowie Anschaffung von Inventar und Mobiliar ohne erkennbaren pädagogischen Nutzen
  • Restaurierungen und Sanierungen, außer von historisch bedeutsamen Baudenkmälern
  • Religiöse und politische Gruppierungen
  • Caritative Zwecke
  • Schüleraustausch und Klassenfahrten
  • Ausstellungskataloge und Druckkosten (da es sich in der Regel um ein Gesamtpaket handelt, sind diese Positionen aus der Kostenkalkulation herauszurechnen)
  • Orgelrestaurierungen und Kirchensanierungen
  • Finanzierung von Maßnahmen der Energieversorgung, Elektromobilität, IT oder sonstiger Produkte und Dienstleistungen, die dem Kerngeschäft der EWE AG oder einer der Konzerngesellschaften entsprechen.

(5) mit den Projekten dürfen nur in Übereinstimmung mit der Stiftungssatzung stehende Zwecke verfolgt werden; darüber hinaus dürfen die Projekte nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

(6) Vorhaben, die bereits begonnen haben oder bereits abgeschlossen sind, werden nicht gefördert.


§ 2 Förderantrag

I

Anträge zur Förderung von Projekten sind ausschließlich über das Online-Formular an die EWE Stiftung zu richten.

II

Anträge bei der EWE Stiftung müssen folgende Inhalte ausweisen:

(1) Benennung des Antragstellers

(2) Allgemeine Beschreibung des Projektes

(3) Allgemeiner Zweck des Projektes

(4) Zeitliche Abschätzung für den Verlauf des Projektes

(5) Angabe über die mitwirkenden Personen

(6) Finanzierungsplan des Projektes; aus dem Plan muss die beabsichtigte Gesamtfinanzierung hervorgehen

(7) Beantragte Förderungshöhe

(8) Ggf. Scan des Freistellungsbescheides (s. § 1 Ziffer 2)

(9) Schriftliche Erklärung des Antragstellers zur verbindlichen Anerkennung der Förderrichtlinie

III

Eine Ablehnung eines Antrags erfolgt, außer bei Absagen auf Grund fehlender Satzungskonformität, ohne die Angabe von Gründen durch den Vorstand.


§ 3 Bewilligung

I

Über die jeweilige Förderung eines beantragten Projektes entscheidet der Vorstand; bei größeren Fördervorhaben in Abstimmung mit dem Stiftungsrat.

II

Entscheidungen über Förderanträge werden ausschließlich in schriftlicher Form mitgeteilt.

III

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

IV

Fördermittel dürfen erst bei Bedarf abgerufen werden.

V

Die Bewilligung zur Förderung eines Vorhabens erlischt automatisch mit Verstoß gegen die Förderrichtlinie. In diesem Fall sind bereits ausgezahlte Fördermittel unverzüglich an die EWE Stiftung zurückzuzahlen.


§ 4 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Die geförderten Projekte werden durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in Abstimmung mit der EWE Stiftung.


§ 5 Abschlussbericht

Nach der Beendigung eines Projektes ist der Stiftungsvorstand im Rahmen eines Abschlussberichtes schriftlich über dessen Verlauf zu unterrichten.
In diesem Bericht ist auf folgende Punkte einzugehen:

  • Sind die bei Projektbeginn formulierten Erwartungen erfüllt worden?
  • Ist eine Fortsetzung des Projekts geplant?
  • Für welche Bereiche innerhalb des Projekts wurden die Fördermittel der EWE Stiftung eingesetzt?
  • Beurteilung der Resonanz auf das Projekt in der Presse
  • Beurteilung der Zusammenarbeit mit der EWE Stiftung

§ 6 Verwendungsnachweis

I

Nach Beendigung eines geförderten Projektes ist der Stiftung ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser muss mindestens folgende Elemente enthalten:

(1) Die nach Ausgaben- und Einnahmegruppen gegliederte Aufstellung, wobei nach Möglichkeit kenntlich gemacht werden soll, für welche Positionen die von der EWE Stiftung bereit gestellten Fördermittel verwendet wurden;

(2) Belege über die wesentlichen Ausgaben und Einnahmen.

II

Darüber hinaus ist eine Erklärung über die wirtschaftliche, zweckentsprechende und sparsame Verwendung der Fördermittel einzureichen.

III

Nicht verwendete Mittel sind unverzüglich auf das Konto der EWE Stiftung zu überweisen.