Antragsprüfung

Wenn Sie sich mit Ihrem Projekt bei uns bewerben möchten, so informieren Sie sich bitte in dieser Rubrik zunächst über unsere Förderrichtlinien.

Paragraph 2 der Förderrichtlinien regelt, wie ein Förderantrag gestellt werden muss. Ein Antrag auf Förderung kann ausschließlich über über das Online-Formular erfolgen.

Ein Antrag auf Förderung muss folgende Informationen enthalten:

(1) Angaben zum Antragstellenden
Bitte verwenden Sie für Ihren Förderantrag das von uns auf diesen Seiten angebotene Formular zur Antragsstellung.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass für die Entscheidung über Ihren Förderantrag eine konkrete Antragssumme (entsprechend dem Defizit im Finanzierungsplan) benötigt wird.

(2) Projektbeschreibung
Zur ersten Einschätzung Ihres Vorhabens sollte das zu fördernde Projekt zunächst knapp und aussagefähig vorgestellt werden. In der Projektskizze sollten folgende Fragestellungen beantwortet werden:

  • Wer beantragt die Mittel?
  • In welcher Höhe werden Mittel beantragt?
  • Welche Projektziele sollen auf welchem Wege erreicht werden?
  • Wer ist am zu fördernden Projekt beteiligt?
  • In welchem Zeitraum soll das Projekt umgesetzt werden?

Als Anlage zur Projektbeschreibung können gerne detailliertere Informationen zum Projekt beigefügt werden.

(3) Finanzierungsplan
Der Finanzierungsplan sollte eine Darstellung der Gesamtkosten enthalten und aufzeigen, wie diese gedeckt werden sollen. Bitte machen Sie hierbei kenntlich, welche der aufgeführten Mittel bisher lediglich beantragt und welche bereits bewilligt wurden und informieren Sie uns zeitnah über eventuelle Änderungen.

Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die EWE Stiftung vornehmlich Teilförderungen übernimmt.

(4) Freistellungsbescheid
Gefördert werden können ausschließlich Institutionen, die für einen der gemeinnützigen Zwecke der EWE Stiftung (also Kunst und Kultur, Erziehung und Bildung, Wissenschaft oder Forschung) steuerbefreit sind. Ob dies der Fall ist, lässt sich in dem so genannten Freistellungsbescheid überprüfen, den das Finanzamt ausstellt.

Eine Kopie des Freistellungsbescheides benötigen wir von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit sind. Der eingereichte Freistellungsbescheid darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als fünf Jahre sein (bei einem vorläufigen Freistellungsbescheid nicht älter als drei Jahre).

Entscheidungsverfahren
Nach der formellen Prüfung Ihres Antrages durch die Geschäftsstelle der EWE Stiftung entscheidet das Stiftungsgremium über eine Förderung des Projektes. Im Anschluss informieren wir Sie zeitnah schriftlich über das Ergebnis der Entscheidung.



Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Im Falle einer Förderung möchten wir Sie bitten, konstruktiv mit dem Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der EWE Stiftung zusammen zu arbeiten, um das Projekt öffentlichkeitswirksam zu begleiten. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Frau Dr. Abke, Tel. 0441 4805-1660.

Wenn Sie auf die Förderung durch die EWE Stiftung hinweisen möchten, stellen wir Ihnen gerne unser Logo zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie dazu die Geschäftsstelle unter ewe-stiftung@ewe.de oder telefonisch unter 0441 4805-1661.

In jedem Fall bitten wir Sie bei medienrelevanten Hinweisen auf eine Förderung durch die EWE Stiftung um vorherige Abstimmung.

Sie stellen zum ersten Mal einen Förderantrag bei der EWE Stiftung und möchten sich über die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine mögliche Förderung Ihres Projekts informieren? Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.