Häufige Fragen

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Wie stelle ich einen Förderantrag?

Wenn Sie sich mit einem Projekt bei der EWE Stiftung bewerben möchten, so informieren Sie sich bitte zuerst über unsere  Förderrichtlinien.
Ein Antrag auf Förderung beinhaltet folgende Informationen:

1. Angaben zum Antragstellenden
Bitte verwenden Sie für die Antragstellung ausschließlich das Online-Formular der EWE Stiftung.

2. Projektbeschreibung
Die Projektbeschreibung sollte die wichtigsten Fakten zu Ihrem Projekt (Thema, Projektziel und wie es erreicht werden soll, Projektbeteiligte, Zeitraum und Veranstaltungsorte) beinhalten.

3. Finanzierungsplan
Der Finanzierungsplan sollte eine Darstellung der Gesamtkosten enthalten und aufzeigen, wie diese gedeckt werden (beispielsweise durch eigene Mittel, Einnahmen aus dem Projekt oder andere Förderer und Sponsoren). Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die EWE Stiftung vornehmlich Teilfinanzierungen übernimmt.

Bitte machen Sie in jedem Fall kenntlich, welche Mittel Sie bisher lediglich beantragt und welche bereits bewilligt wurden und informieren Sie uns zeitnah über eventuelle Änderungen.

Das Formular fügt die Antragssumme automatisch aus der sich ergebenden Differenz gegenüber den anderweitig beantragten bzw. bereits bewilligten Mitteln ein.

4. Freistellungsbescheid
Eine Kopie des Freistellungsbescheids (Muster) benötigt die Geschäftsstelle der EWE Stiftung, um sicher zu stellen, dass der jeweilige Antragssteller für die satzungsgemäßen Förderzwecke der EWE Stiftung (Bildung und Erziehung, Forschung, Kunst und Kultur, Wissenschaft), für die die Fördermittel beantragt werden, ebenfalls steuerbefreit ist.

Einen Freistellungsbescheid benötigen wir von so genannten „Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit sind“. Dies sind meistens eingetragene Vereine und gGmbHs.

Sie stellen zum ersten Mal einen Förderantrag bei der EWE Stiftung und möchten sich über die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine mögliche Förderung Ihres Projekts informieren? Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Warum wird bei der Antragstellung ein Freistellungsbescheid benötigt?

Die Geschäftsstelle der EWE Stiftung benötigt bei der Antragstellung von einigen Institutionen die Kopie des Freistellungsbescheides zur Körperschafts- und Gewerbesteuer (Muster). Jeder eingetragene gemeinnützige Verein, gGmbH oder Stiftung verfügt über diese Bescheinigung, die vom Finanzamt ausgestellt wird und aus der hervor geht, für welche Förderzwecke der Antragsteller steuerbefreit ist. Die EWE Stiftung kann rein formal nur Institutionen fördern, die für einen ihrer Förderzwecke – also Kunst und Kultur, Erziehung und Bildung, Wissenschaft oder Forschung – freigestellt sind. Das Ausstellungsdatum darf bei vorläufigen Freistellungsbescheiden nicht länger als drei Jahre und bei regulären Freistellungsbescheiden nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Eine Übersicht über die entsprechenden Förderzwecke gemäß Freistellungsbescheid finden Sie hier.

Wie sieht der Ablauf aus, wenn ich einen Antrag gestellt und eingereicht habe?

– Formelle Prüfung des Antrages durch die Geschäftsstelle der EWE Stiftung
– Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit
– Versand der Eingangsbestätigung
– Falls notwendig, Anforderung der fehlenden Unterlagen
– Vorbereitung Ihres Förderantrages für die nächste Vorstandssitzung

Wann wird über meinen Antrag entschieden und wie erfahre ich das Ergebnis?

Nach der formellen Prüfung Ihres Antrages durch die Geschäftsstelle der EWE Stiftung entscheidet der Stiftungsvorstand über eine Förderung des Projektes. Wird eine Projektförderung durch die EWE Stiftung bewilligt, bekommt der Antragsteller eine schriftliche Zusage, die verbindlich für die Projektbewilligung ist.

Hier geht es zu den Abgabefristen und Sitzungsterminen.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Grundsätzlich haben Vorhaben aus den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sowie Erziehung und Bildung, die aus den Regionen Weser-Ems-Elbe, Brandenburg und Rügen kommen und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen, eine Chance auf finanzielle Zuwendung durch die EWE Stiftung.

Einen Antrag einreichen können Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen i.S.d. § 5 (1) Nr.9 des Körperschaftsteuergesetzes oder inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts. Privatpersonen können nicht gefördert werden.

Was versteht man unter Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i.S.d. § 5 (1) Nr.9 des Körperschaftsteuergesetzes?

Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i.S.d. § 5 (1) Nr.9 des Körperschaftsteuergesetzes sind solche, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.

Dabei handelt es sich beispielsweise um eingetragene Vereine, kirchliche Einrichtungen, gemeinnützige GmbHs oder Stiftungen.

Für eine Förderung durch die EWE Stiftung ist die Gemeinnützigkeit Voraussetzung!

Was versteht man unter inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts?

Hierbei handelt es sich zum Beispiel um staatliche Hochschulen, Städte und Gemeinden und allgemein Institutionen, die in der Trägerschaft einer juristischen Person sind.

Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechtes sind außerdem:

– Öffentlich-rechtliche Anstalten (rechtsfähige; z.B. Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechtes)
– Öffentlich-rechtliche Stiftungen
– Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
– Innungen
– Handwerkskammern
– Industrie- und Handelskammern sofern landesrechtlich vorgesehen auch die verfasste Studentenschaft.

Die meisten Spielautomaten haben mindestens einen Bonus. Boni können in Stil und Format völlig unterschiedlich sein: Beispielsweise gibt es Boni https://casinosguide.at/bonuses/, an denen der Spieler selbst praktisch nicht teilnimmt. Es gibt solche, an denen der Spieler teilnimmt, aber das Ergebnis hängt immer noch ganz vom Fall ab. Schließlich gibt es Boni, an denen der Spieler nicht nur direkt teilnimmt, sondern auch das Ergebnis des Spiels beeinflussen kann – so etwas wie eine Computer-Spielhalle. Aufgrund der Besonderheiten der Slots dauern Bonusspiele jedoch ohnehin nicht lange – der Spieler muss so schnell wie möglich in den normalen Spielmodus zurückkehren und weiterhin Wetten platzieren. Die Essenz von Boni besteht darin, dem Spieler eine Alternative zur Routine zu bieten – denn fast jeder wartet auf das Bonusspiel und setzt darauf auf reguläre Spins. Trotz der Tatsache, dass die Gewinne bei Boni beträchtlich sein können, sind sie für das Casino selbst tatsächlich rentabel: Um Boni zu erhalten, sind die Spieler bereit, weiter zu wetten und dementsprechend Geld auszugeben. Durch ständiges Drücken der Tasten “Drehen” und “Wetten” ohne ein interessantes Ergebnis könnte sich der Spieler langweilen oder die Routine müde werden und das Spiel verlassen, und dies ist nicht das, was ein Casino will. Aus diesem Grund sind Bonusspiele ein wesentlicher Bestandteil der meisten modernen Casinospiele.