Was wir nicht fördern
Wer jedem gerecht werden will, wird am Ende niemandem gerecht. Deshalb konzentrieren wir unser Engagement auf unsere drei Wirkungsfelder. Projekte aus den folgenden Bereichen können wir leider nicht fördern.
Singuläre Ereignisse und Events
Wir unterstützen keine einmaligen Veranstaltungen. Dazu zählen etwa Festivals, Dorf- und Vereinsfeste sowie Jubiläen.
Projektwochen und Ausflüge
Unsere Förderung richtet sich nicht an temporäre Bildungsmaßnahmen. Klassen- und Chorfahrten oder Schüleraustauschprogramme sind daher ausgeschlossen.
Technische Ausstattung
Einzelanschaffungen ohne langfristigen pädagogischen Mehrwert fallen nicht in unseren Förderbereich. Dies betrifft etwa Beleuchtung, Soundanlagen oder Tribünenanbauten.
Immobilien und Inventar
Der Erwerb oder Bau von Immobilien sowie die Ausstattung mit Mobiliar ohne klaren Bildungsbezug werden von der EWE Stiftung nicht gefördert.
Restaurierungen und Sanierungen
Maßnahmen zur Instandhaltung oder Erneuerung von Gebäuden sind grundsätzlich ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um denkmalgeschützte Bauten von besonderem historischem Wert, insbesondere technischer Natur.
Religiöse und politische Gruppierungen
Wir glauben an die Kraft einer offenen Gesellschaft. Deshalb fördern wir keine religiösen oder parteipolitischen Initiativen.
Caritative und mildtätige Zwecke
Unsere Unterstützung konzentriert sich auf Bildung, Teilhabe und gesellschaftlichen Wandel – rein caritative oder mildtätige Projekte fallen nicht darunter.
Ausstellungskataloge, Druckkosten und Catering
Diese Positionen gelten als Teil eines übergeordneten Veranstaltungsbudgets. Daher sind sie in der Regel nicht einzeln förderfähig.
Orgelrestaurierungen und Kirchensanierungen
Maßnahmen an Kirchengebäuden oder deren Ausstattung, wie Orgeln, gehören nicht zu unserem Förderfokus.
Maßnahmen aus dem Kerngeschäft der EWE AG
Projekte, die unmittelbar Produkte oder Dienstleistungen aus dem Kerngeschäft der EWE AG betreffen – wie Energieversorgung, Elektromobilität oder IT – sind von der Förderung ausgeschlossen.
Neu hier?
Sie möchten zum ersten Mal einen Förderantrag bei uns stellen? Dann sprechen Sie uns gerne vorher an. Wir sind montags bis freitags von 9.00 – 13.00 Uhr für Sie da.
Hier geht’s zum Förderantrag
Sie möchten Mittel für Ihr Projekt bei uns beantragen? Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Bitte informieren Sie sich zunächst in unserer Geschäftsstelle über unsere ausführlichen Förderrichtlinien.
Überblick Sitzungstermine
Kleinprojekte (bis 9.999 Euro Antragssumme):
Entscheidungsturnus: alle zwei Monate
Nächster Sitzungstermin: 17. September 2025
Abgabefrist: 3. September 2025
Größere Projekte (ab 10.000 Euro Antragssumme):
Entscheidungsturnus: alle drei Monate
Nächster Sitzungstermin: 12. September 2025
Abgabefrist: 1. August 2025
Hinweis: Nachdem wir Ihren Antrag bewilligt haben, senden wir Ihnen eine verbindliche schriftliche Zusage.
Unser Fördergebiet
Unser Fördergebiet umfasst das nordwestliche Niedersachsen und Teile Brandenburgs – mit besonderem Fokus auf den ländlichen Raum. Prüfen Sie gern, ob Ihre Postleitzahl dazugehört.

Sie suchen alternative Fördermöglichkeiten?
Eine Förderung ist formal nicht möglich oder Ihr Antrag wurde abgelehnt? Schauen Sie doch einmal beim Bundesverband Deutscher Stiftungen – dort finden Sie weitere
Fördermöglichkeiten.