Ein Antrag auf Förderung besteht aus vier Unterlagen:
- Ausgefüllter Förderantrag
- Kurze und knappe Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- ggf. Freistellungsbescheid
Das Formular zur Antragstellung können Sie auf der Internetseite als pdf-Datei herunterladen, direkt am Bildschirm ausfüllen und mit den übrigen Unterlagen per Post an die EWE Stiftung senden.
Sie stellen zum ersten Mal einen Förderantrag bei der EWE Stiftung und möchten sich über die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine mögliche Förderung Ihres Projekts informieren? Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Bitte verwenden Sie für die Antragstellung das Antragsformular der EWE Stiftung und geben Sie in jedem Fall eine konkrete Antragssumme (entsprechend dem Defizit laut Finanzierungsplan) an.
2. Projektbeschreibung
Die Projektbeschreibung sollte Fakten Ihres Projektes (Thema, Projektziel und wie wird es erreicht, Projektbeteiligte, Zeitraum und Veranstaltungsorte) beinhalten und nicht mehr als zwei Seiten umfassen.
3. Finanzierungsplan
Der Finanzierungsplan sollte eine Darstellung der Gesamtkosten enthalten und aufzeigen, wie diese gedeckt werden (beispielweise durch eigene Mittel, Einnahmen aus dem Projekt oder andere Förderer und Sponsoren). Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die EWE Stiftung vornehmlich Teilfinanzierungen übernimmt.
Ein Muster für den von uns benötigten Finanzierungsplan finden Sie hier.
4. Freistellungsbescheid
Den Freistellungsbescheid benötigt die Geschäftsstelle der EWE Stiftung, um sicher zu stellen, dass der jeweilige Antragssteller berechtigt ist, die erforderliche Zuwendungsbestätigung für die Förderkategorie (Bildung und Erziehung, Forschung, Kunst und Kultur, Wissenschaft) ausstellen zu dürfen, für die die Fördermittel beantragt wurden. Einen Freistellungsbescheid benötigen wir von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit sind.
Von Kirchengemeinden und sonstigen kirchlichen Institutionen wird kein Freistellungsbescheid benötigt. Aber wir fordern eine schriftliche Bestätigung an, aus der hervorgeht, dass die Institution im Falle einer Förderung eine Zuwendungsbestätigung über den angegebenen Förderzweck (also Kunst und Kultur, Erziehung und Bildung, Wissenschaft oder Forschung), in dem das Projekt angesiedelt ist, ausstellen kann.
Eine Übersicht über die entsprechenden Förderzwecke gemäß Freistellungsbescheid finden Sie hier.
Im Anschluss an die Sitzung erhalten Sie ein Schreiben, in dem Ihnen mitgeteilt wird, ob das Projekt gefördert wird. Entscheidungen über Förderanträge werden ausschließlich in schriftlicher Form mitgeteilt.
Abgabeschluss für die nächste Vorstandsentscheidung (Projekte über 10.000 Euro Antragsumme) ist der 3. Mai 2013.
Zu Ihrer Information:
Aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsniveaus liegen die Erträge der EWE Stiftung etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Wir weisen deshalb darauf hin, dass auch in 2013 die Fördertätigkeit wieder daran angepasst werden muss.
Einen Antrag einreichen können Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen i.S.d. § 5 (1) Nr.9 des Körperschaftsteuergesetzes oder inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Privatpersonen können nicht gefördert werden.
Für eine Förderung durch die EWE Stiftung ist die Gemeinnützigkeit Voraussetzung!
- Gebietskörperschaften
- Öffentlich-rechtliche Anstalten (rechtsfähige; z.B. Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechtes)
- Öffentlich-rechtliche Stiftungen
- Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
- Innungen
- Handwerkskammern
- Industrie- und Handelskammern
- staatliche Hochschulen
- sofern landesrechtlich vorgesehen auch die verfasste Studentenschaft.

FRAGEN & ANTWORTEN