Du bist 14 Jahre alt oder jünger?Dann kannst du in der Juniorensparte
von “Jugend forscht” teilnehmen:
Bei “Schüler experimentieren”.
Wie das geht, erfährst du hier.
Du kannst bei “Schüler experimentieren” mit einem Einzelprojekt mitmachen,
- wenn du am 31. Dezember des Anmeldejahres noch 14 Jahre alt bist
- wenn du in Deutschland wohnst oder in Deutschland zur Schule gehst
- für Schüler deutscher Schulen im Ausland gibt es Ausnahmeregelungen. Informationen gibt es bei der Jufo-Zentrale
- wenn du ein passendes Forschungsthema gefunden hast
Ihr könnt bei “Schüler experimentieren” mit einem Gruppenprojekt mitmachen,
- wenn ihr euch zu zweit oder höchstens zu dritt zusammenschließt
- wenn das älteste Gruppenmitglied am 31. Dezember des Anmeldejahres seinen 15. Geburtstag noch nicht gefeiert hat
- wenn ihr einen Gruppensprecher benannt habt, der für das Projekt verantwortlich ist
- wenn zumindest der Gruppensprecher in Deutschland wohnt oder in Deutschland zur Schule geht
- für Schüler deutscher Schulen im Ausland gibt es Ausnahmeregelungen. Informationen gibt es bei der Jufo-Zentrale
- wenn ihr ein passendes Forschungsthema gefunden habt
Als erstes überlegst du dir ein Thema für ein Forschungsprojekt. Du kannst es frei wählen - es muss aber in eines der sieben “Jugend forscht”-Fachgebiete passen. Unter den aufgelisteten Fachgebieten findest du Beispielthemen für “Schüler experimentieren”-Arbeiten:
Und für die ganz fleißigen Forscher gilt: Mehr als drei Projekte sind nicht erlaubt!
Jeder Teilnehmer kann maximal drei Projekte gleichzeitig anmelden. Ein Projekt kann als Einzel- oder Gruppenarbeit mit bis zu drei Personen angemeldet werden. Für jede Gruppe muss eine Gruppensprecherin oder ein Gruppensprecher benannt werden, der Ansprechpartner und verantwortlich für das Projekt ist. Ein Projekt darf nur in dem Bundesland angemeldet werden, in dem der Teilnehmer bzw. Gruppensprecher wohnt oder eine Ausbildungsstätte besucht.
Jedes Projekt muss von euch einem der sieben oben genannten Fachgebiete zugeordnet werden
Die Zuordnung kann von Juroren während des Wettbewerbs in Absprache mit den Teilnehmern allerdings noch korrigiert werden. Die Themenwahl innerhalb der sieben Fachgebiete ist frei. Entscheidend ist, dass mit naturwissenschaftlichen, technischen oder mathematischen Methoden gearbeitet wird.
Ausgeschlossen sind:
- rein sozialwissenschaftliche Arbeiten
- Arbeiten, die gegen das Tier-, Natur- oder Artenschutzgesetz verstoßen
- Projekte, die die Teilnehmer selbst oder andere gefährden, wie z.B. Experimente mit Sprengstoff, Drogen oder radioaktiven Stoffen
- die Programmierung von Computerspielen mit Gewalt verherrlichendem oder rassistischem Inhalt, wie z.B. reine “Ballerspiele”
Auch Schreibarbeit ist gefragt
Im Januar ist eine schriftliche Fassung der Arbeit einzureichen, die höchstens 15 Seiten umfassen darf. Hinzu kommt ein unterschriebenes Deckblatt mit einer Kurzfassung der Arbeit. Das Deckblatt muss bei Minderjährigen von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Die Anmeldung zum Wettbewerb wird erst mit der Einsendung des ausgefüllten und unterschriebenen Deckblattes verbindlich.
Die Anfahrt zum Wettbewerbsort und Teilnahme am Wettbewerb erfolgt auf eigene Gefahr. Die Entscheidung der Jury ist nicht revidierbar.
Anmeldeschluss ist in jedem Jahr der 30. November.
Die Anmeldung erfolgt entweder per Post beim Landeswettbewerbsleiter Niedersachsen:
Thomas Biedermann
Fahrweg 12
29320 Hermannsburg
... oder online bei der Stiftung Jugend forscht:
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Schüler experimentieren
